Marienstift Schweinfurt
Unser Angebot
Sie können zu uns als Mieterin oder Mieter kommen und in Ihrer selbstständig geführten Wohnung leben. Beim Eintritt von gesundheitlichen Beschwerden bedarf es jedoch mitunter der pflegerischen und medizinischen Betreuung. Oder Sie wünschen Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich. Die Konzeption unseres Hauses trägt Ihrer individuellen Bedürfnislage jederzeit Rechnung.
Die Hilfen werden in Ihrem häuslichen Umfeld, also in Ihrem Appartement von unseren Diensten erbracht. Es ist das erklärte Ziel des MarienStifts, dass Sie durch unser Leistungsspektrum hauswirtschaftlicher oder ambulanter Hilfen solange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen können.
Über unsere Wahlleistungen können Sie sich zusätzliche Leistungen (z.B. Einkaufsservice, Hol- und Bringdienste) einkaufen. Unsere Hilfen erstrecken sich darüber hinaus in teilstationäre und stationäre Angebote der Versorgung.
Für die Sicherheit der Bewohner in Notfallsituationen sorgt ein installiertes Notrufsystem über das Sie Hilfe anfordern können. Über diesen 24-Stundenservice ist in Krisensituationen jederzeit ein Mitarbeiter des Marienstifts erreichbar.
Unsere Mieter schließen zeitlich einen Mietvertrag und einen Servicevertrag ab
Mietvertrag (Warmmiete)
Im Mietvertrag sind die Betriebskosten (BetrKV) pauschal abgedeckt. Enthalten sind folgende Kosten:
- Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks
- Kosten der Wasserversorgung (Kalt- und Warmwasser)
- Kosten der zentralen Heizungsanlage
- Kosten der Gebäude- und Haustechnik
- Kosten der Straßenreinigung und der Müllentsorgung
- Kosten der Hausreinigung
- Kosten der Gartenpflege
- Kosten der allg. Beleuchtung,
- Kosten der Schornsteinreinigung
- Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
- Kosten des Hauswarts,
- Kosten des Satellitenempfangs (für bereitgestellte TV-Programme),
- Kosten der Hauswäsche und des Verbrauchsmaterial
- Kosten des Personen- und Lastenaufzugs
- Heizkosten,
- Sonstige Betriebskosten
Folgende Kosten übernimmt der Mieter:
- Stromkosten, Abrechnung direkt mit dem EVU
- Telefonkosten, Abrechnung direkt mit der Telefongesellschaft
- Rundfunkgebühren (GEZ)
Im Servicevertrag sind folgende Leistungen enthalten:
- Anschluss an Notrufsystem rund um die Uhr (24 Std.)
- Bereitstellung von Fachkräften für Küche und Hauswirtschaft zur wählbaren Essensversorgung
- Allg. Nutzung von Gemeinschaftsräume (z.B. Werk- , Fitnessraum,etc.)
- Beratungshilfe in allg. Fragen, z.B. über Pflegeversicherung, Sozialamt, Krankenkassen, persönliche Anliegen etc.
- Gartenbenutzung
- Dienstleistungen der Rezeption (kein Hol- und Bringdienst)
- Teilnahmemöglichkeit an Veranstaltungen des Hauses (sofern nicht kostenpflichtig)
- Organisation von Ausflugsfahrten oder Theaterbesuchen
- Bereitstellung und Anschluss an die hausinterne Telefonanlage und an die Lebenszeichenüberwachungsanlage
Folgende Zusatzleistungen sind entgeltpflichtig:
- Wählbare Essensversorgung, z.B. Voll- oder Teilpension
- Besondere Kostformen
- Zimmerservice
- Hauswirtschaftliche Leistungen, z.B. Wohnungsreinigung, Wäschereinigung etc.
- Technische Dienste, z.B. Reparaturdienste, Sonderaufträge etc.
- Sonstige Dienste, z.B. Übernachtung im Gästezimmer, Fußpflege, Friseur etc.