Wer sich Tag für Tag für ein gutes Leben im Alter einsetzt, verdient eine faire Bezahlung. Ab Juli 2025 tritt eine tariflich vereinbarte Gehaltserhöhung in Kraft: transparent, nachhaltig und für alle unsere Mitarbeiter:innen gültig. Im Februar 2026 ist eine weitere Steigerung vorgesehen.
Was bedeutet das konkret?
Zum einen erhöhen sich die Grundentgelte (AVR Anlagen 2 und 32) um 3%, mindestens jedoch um 110 Euro (Sockelbetrag). Ab dem 1. Februar nächsten Jahres gibt es eine erneute Steigerung um weitere 2,8%.
Auch in der Ausbildung erhöht sich die Vergütung ab diesem Juli um 75 Euro im Monat. Im Februar wird das Gehalt um weitere 75 Euro gesteigert.
Details in den Änderungen in den AVR Anlagen 32
Die Zulagen für Wechselschichtarbeit erhöht sich*
- bei ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 250 Euro monatlich
(zuvor 155 Euro) - bei nicht ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 1,47 (Anl. 32) Euro pro Stunde (zuvor 0,93 Euro)
Die Zulagen für Schichtarbeit erhöht sich*
- bei ständiger Schichtarbeit ab dem 1. Juli 2025 auf 100 Euro monatlich
(zuvor 40 Euro) - bei nicht ständiger Schichtarbeit ab dem 1. Juli 2025 auf 0,59 Euro pro Stunde (zuvor 0,24 Euro)
Die Pflegezulage steigt
ab dem 1. Februar 2026 auf 141,82 Euro
zum 1. Juli 2025 auf 137,96 Euro (zuvor 133,80 Euro)
Details in den Änderungen in den AVR Anlagen 2
Urlaubsgeld beträgt für die am 1. Juli vollbeschäftigten Mitarbeiter der
Vergütungsgruppen 1 bis 5b der Anlagen 2
- Juli 2025 392,59 Euro •
ab dem 1. Februar 2026 403,58 Euro
für die am 1. Juli vollbeschäftigten Mitarbeiter der Vergütungsgruppen 5c bis 12 der Anlagen 2,
ab dem 1. Juli 2025 510,34 Euro
ab dem 1. Februar 2026 524,63 Euro
Text: Anne Wallrapp und Franziska Sommer I CEG
Bild: Franziska Sommer I CEG