Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge

  • Dein Arbeitgeber zahlt mit Berufsbeginn und für Auszubildende monatlich in eine kirchliche Zusatzversorgungskasse ein.
  • Anspruch auf Betriebsrente bereits ab dem 3. Beschäftigungsjahr.
  • Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
  • Die Beiträge für die Beihilfeversicherung zahlt der Arbeitgeber.
  • Anteilige Kostenübernahme bei z.B. Heilpraktiker- und Zahnarztrechnungen.
  • Günstige Tarife für eine Höherversicherung für Chefarztbehandlungen und Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus.

Vermögenswirksame Leistungen

  • Anspruch besteht in Höhe von 6,65 Euro brutto bei 39 h/Woche.